Bescheinigung zur Vorlage bei den Kostenträgern für psychosomatische Patienten
(z.B. privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen )
Bei der Eirichtung handelt es sich um eine Fachklinik mit einem spezialisierten verhaltensmedizinischen Behandlungskonzept im Sinne einer klinischen psychosomatisch-psychotherapeutischen Akutbehandlung.
Die Durchführung von Reha- und Anschlussheilbehandlungen ist entsprechend des bestehenden Rechtsstatus in der Klinik möglich.
Seit 2016 erfolgen im Rahmen des hochspezialisierten verhaltensmedizinischen Behandlungskonzeptes der Akutbehandlung vergleichbare psychosomatisch-psychotherapeutische Stationärbehandlungen.
Die Klinik hat sowohl den Charakter eines Krankenhauses nach § 6, Absatz 6 BhV als auch den Charakter einer Rehabilitationsbehandlung nach § 7 BhV.
Die Konzession nach § 30 GWO liegt vor.
Die Klinik untersteht der Aufsicht des Gesundheitsamtes.