Rehabilitationsmaßnahmen
Rehabilitationsmaßnahmen
Nach einem orthopädischen Eingriff bzw. nach einer orthopädischen Erkrankung, behandeln wir Sie in einer exklusiven Atmosphäre. Wir fördern Ihre Rehabilitation mit einer individuellen Therapie, die wir aus einem breiten, modernen Angebot speziell auf Ihre Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten hin ausrichten. So machen Sie Tag für Tag gute Fortschritte.
Grundsätzlich gilt: Jeder hat Anrecht auf notwendige Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Dazu zählen Anschlussheilbehandlungen nach einer Behandlung im Krankenhaus, sowie generelle Rehabilitationsmaßnahmen.
Eine solche Maßnahme sorgt dafür, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen wieder aktiv am Leben teilhaben können. Sie ermöglicht Patienten nach der Akutversorgung, alle wichtigen Alltagsfähigkeiten wiederzuerlangen oder befähigt Menschen mit psychischen Belastungen, wieder zuversichtlich das Leben bewältigen zu können. Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Rehamaßnahme, die im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder eine ambulante Operation erfolgt und zur Weiterbehandlung erforderlich ist. Sie muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen, möglichst jedoch direkt im Anschluss an einen Krankenhaus-Aufenthalt.
Ihr Weg zur Genesung
Beim Antrag Ihrer Gesundungsmaßnahme unterstützt Sie unser Aufnahmeteam in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt, Ihrer Beihilfestelle oder Ihrer privaten – oder gesetzlichen Krankenversicherung.
Wir beraten Sie gerne:
Tel.: 05222 936-0
Sie haben Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Einrichtung für Ihre Gesundheitsmaßnahme!